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Elternbesuche im Unterricht

Erziehungsberechtigte können nach vorheriger Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft am Unterricht teilnehmen. So erfahren Sie vor „Ort“ den Unterricht der heutigen Zeit und können beobachten, wie Kinder in der Gemeinschaft mit anderen lernen. Selbstverständlich dürfen Sie mit der Lehrkraft im Anschluss über das Verhalten Ihres Kindes sprechen. Alles Beobachtete fällt selbstverständlich unter eine Verschwiegenheitsverpflichtung.